Statuten der Plataria Offshore Sailing Association
in der aktuellen Fassung vom 3.5.2007
 
 
 
 


Statuten

 

Plataria offshore sailing assosiation. POSA

 

 

 

1.      Status: Wir sind eine “Monarchisch“ geführte Segel-Vereinigung mit einem Oberhaupt (Commodore)

         und einem Vorstand der aus mindestens 3 Personen besteht. Die GV (Generalversammlung) ist

         bestimmend.

 

2.      Zweck: Die POSA fördert das Segeln nach alten Regeln der „Heiligen“ Seefahrt. Im speziellen wird

         die Jugend angesprochen und die Geselligkeit steht im Vordergrund. Im Weiteren stehen wir zum

         Umweltschutz und zu den Traditionen der Küstenbewohner im gesamten Mittelmeerraum.

 

3.      Sitz: Die POSA hat den Sitz in Plataria GR, in allen öffentlichen Lokalen. Die Hauptadresse mit

         elektronischem Anschluss, an die ganze Welt, wird jährlich an der GV beschlossen.

 

4.      Vorstand: Der Commodore wird von der GV gewählt (Voraussetzung = Segelschein HSS) und ist

         gegenüber dem Vorstand unabhängig d.h. der Commodore kann den Vorstand jederzeit kontrollieren.

         Der Präsident und der Kassierer müssen jeweils von der GV bestätigt werden.

 

5.      Generalversammlung: Die GV wird jeweils im April abgehalten. Das Datum wird in der vorjährigen

GV bestimmt. Der Jahresbericht wird vom Präsidenten verlesen.
Die Kasse wird vom Comodore kontrolliert (Revisor) und vom Kassierer der GV zur Genehmigung
vorgelegt.
Die Wahlen gehen in der Reihenfolge: Commodore, Präsident, und mind. noch ein Mitglied.
Die Neumitglieder werden von der GV bestätigt.
Das provisorische Jahresprogramm wird schriftlich aufgelegt und zur Diskussion freigegeben.

 

6.      Finanzen: Der Jahresbeitrag wird von der GV bestimmt (z.Zt. 50.- Euro für Einzelmitglieder und für

Paare 80.- Euro). Die Beitragszeit beginnt jeweils am 1. Mai und endet am 30. April.
Die Rechnungsstellung erfolgt im April.

Die POSA stellt keine Mahnungen d.h. Verzug bis Ende Mai hat den Ausschluss zur Folge.
Es darf kein Gewinn erzielt werden.
Die Reserven dürfen 2 Jahresrechnungen nicht  überschreiten.

 

7.      Mitgliedschaft: Jedermann / Frau kann in die POSA beitreten.

 

8.      Schlussbestimmung: Es gilt das Europäische Recht eines nicht eingetragenen Vereins auf

         Freundschaftsbasis (Privatrecht). Versicherung ist daher Sache der Mitglieder.

 

 

 

               Der Vorstand am 3. Mai 2007

 

               Commodore                                                              Präsident

               Dr. Wolfgang Luger                                                   Günther Gassmann

 

 

 

 

 

 

               Kassierer                                                                   Aktuar

               Bertl Riedel                                                                Hasi Rast